Sehr geehrte Mitglieder, wir haben unsere Satzung ab September 2018 ergänzt

 Nach § 5, Absatz 5 wird folgender Absatz eingefügt:

 § 5, Absatz 6

 Mitglieder können die Beitragsfreistellung der Versicherung nach dem „Technischen Geschäftsplan zur Beitragsfreistellung von Sterbegeldversicherungen“ des Versicherungsmathematikers vom 4. Mai 2017 verlangen, wenn die dort genannten Bedingungen erfüllt sind.

Dabei wird das gekürzte Sterbegeld durch eine im Gutachten hinterlegte Formel herabgesetzt.

Diese Entscheidung des Mitglieds ist endgültig, eine Rückumwandlung in eine beitragspflichtige Sterbegeldversicherung ist ausgeschlossen.

Das Mitglied hat dies durch seine Unterschrift zu bestätigen. 

 

Wenn Sie hier Bedarf sehen, sprechen Sie uns bitte an. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.